Die Interalpin in Innsbruck bildete auch dieses Jahr wieder den Rahmen für ein Seminar der internationalen Seilbahnvereinigung O.I.T.A.F. Diskutiert wurde das Thema „Erfahrungen in der Anwendung der Richtlinie 2000/9/EG bei den elektrischen Ausrüstungen von Seilbahnanlagen“.

Dr. Heinrich Brugger, Generalsekretär der O.I.T.A.F. Fotos: dwl

Am 24. April trafen sich die Experten der O.I.T.A.F. im Saal „Brüssel“, Kongresszentrum Innsbruck, zum „Elektrotechnik-Seminar“. Begrüßt wurden die Teilnehmer von Dr. Heinrich Brugger, Generalsekretär der O.I.T.A.F., der sich für die zahlreiche Teilnahme bedankte und die Seminarleitung an Dipl.-Ing. Fredy Lang, IWM – Inspektionsstelle Seilbahnen, Glattbrugg /CH) übergab.Als erster Referent zeigte Erich Megert, SISAG, Altdorf (CH) die „Richtlinie 2000/9/EG aus der Sicht eines Herstellers aus der Schweiz“ auf. Er präsentierte die Rechtsgrundlagen der Schweiz und ortete Konfliktpotenzial sowohl mit den Behörden hinsichtlich Rollenverständnis, benannter Stellen und Sachverständiger, mit den Betrieben hinsichtlich Sorgfaltspflicht und mit Herstellern in Bezug auf Zertifizierung und Internationalität.

Ernst Rahnefeld, Konsulent und externer Sachverständiger in Seilbahngenehmigungsverfahren.

Ernst Rahnefeld, Konsulent und externer Sachverständiger in Seilbahngenehmigungsverfahren, Innsbruck (A), stellte die Sichtweise eines Gutachters in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Obwohl man bei der Erstellung von Gutachten an die gesetzlichen Vorgaben gebunden wäre, komme der langjährigen Erfahrung von Gutachtern große Bedeutung zu. Sie bringe klare Vorgaben an die Hersteller und häufig zeitliche Vorteile in der Erstellung von Prüfunterlagen.Ernst Fuchs, DOPPELMAYR Seilbahnen GmbH, Wolfurt, beschloss die erste Vortragsrunde mit „Denkanstößen für den Ersatzteiltausch und Umbauten von Altanlagen“. Er zeigte mit Hilfe von Praxisbeispielen auf, dass Forderungen von Seilbahnunternehmen nach Konformitätsbescheinigungen und/oder einer Konformitätserklärung häufig nicht zu erfüllen wären. Doppelmayr stelle in solchen Fällen sogenannte „Auswirkungsanalysen“ für den Umbau einer Anlage aus bzw. anstelle der Konformitätserklärung eine „Herstellererklärung“, in der ein mindestens gleiches Sicherheitsniveau bestätigt werde, wie vor dem Umbau vorhanden.

Ernst Fuchs, DOPPELMAYR Seilbahnen GmbH.

Erfahrungen aus Deutschland, Frankreich und ItalienNach der Mittagspause begann die Reihe der Referate mit Johann Disl, TÜV Süd Industrie-Service GmbH, München (D). Nach der Vorstellung des Unternehmens, das auf 50 Jahre Erfahrung bei der Überprüfung von Seilbahnen verweisen könne, widmete er sich der „Sicherheit moderner Seilbahnen durch den Einsatz zertifizierter elektrischer Sicherheitsbauteile und Teilsysteme“. Das modulare System der europäischen Seilbahnrichtlinie habe große Vorteile, wie etwa die Vermeidung von Mehrfach-Prüfungen bei Teilsystemen und Sicherheitsbauteilen und sei für Standardprodukte aus einer Hersteller-Hand gut geeignet. Darüber hinaus würden durch sie aber auch die Anzahl der am Projekt beteiligten Stellen erhöht und Schnittstellen geschaffen. Solche Schnittstellen wurden als „Teil eines Systems“ deklariert, „das dem Austausch von Informationen, Energie oder Materie mit anderen Systemen dient. Eine Schnittstelle wird durch eine Menge von Regeln beschrieben, der Schnittstellenbeschreibung.“ Das Schnittstellen-Defizit führe dann allerdings dazu, dass ein Gefährdungsbild insbesondere bei Auftreten eines Fehlers nicht sicher vermieden und deshalb die Sicherheit verringert werden könne. Schnittstellendokumente müssten deshalb den Anwendungsbereich und Grenzen der Anwendung genau definieren sowie die Anforderungen an andere Teilsysteme. Die Abstimmung der Schnittstellendokumente solle zwischen dem Hersteller und der benannten Stelle mit der Maßgabe erfolgen, dass eine Einbindung in die Gesamtanlage ohne Schnittstellen-Defizite möglich werde.Für Frankreich gab Fabrice Jacquier, Société SEMER, Le Fayet (F), Einblick in die dortigen Erfahrungen von elektrischen Sicherheitsfunktionen bei Seilbahnen. Günter Tschinkel, LEITNER AG, Sterzing (I), widmete sich dem „Teilumbau der seilbahntechnischen elektrischen Ausrüstung einer Anlage“ an einem italienischen Beispiel. Nach der Präsentation der gesetzlichen Bestimmungen stellte er den Fall einer Revision der E-Anlage einer automatischen Umlaufbahn vor. Die Problemstellung lag dabei in der Klassifizierung der Überwachungsfunktion, den Schnittstellen und der Abgrenzung zum Altbestand. In der Ausführung hatte man sich als Ziele gesetzt, die Sicherheit der Anlage möglichst heutigem Standard anzupassen, die Verfügbarkeit der Anlage zu erhöhen und einem Ausfall der Sensorik im Betrieb vorzubeugen.dwl