Unter dem Schwerpunktthema „Recht und Sicherheit bei der Beschneiung“ fand die 3. Schneiakademie mit 70 Teilnehmern von 19.–21. 9. auf Burg Schlaining statt. Ihr Ziel ist die Aufwertung des Berufsbildes „Schneier“ sowie der Erfahrungsaustausch.

Eröffnung der 3. Schneiakademie (v. l.n.r.): Dr. Petra Stolba, GF Bundessparte Tourismus der Wirtschaftskammer, Moderator Dr. Hans Peter Heitzinger, BM für Wirtschaft, und Rudolf Schreyer, Obmann des Vereines Schneiakademie und u. a. Hahnenkammsprecher. Fotos: mak

Die unter der Schirmherrschaft der Bundesministerien für Verkehr sowie Wirtschaft & Arbeit und der Tourismusakademie Österreich stehende „Schneiakademie“ hat sich im dritten Jahr ihres Bestehens als Verein gegründet (Obmann Rudolf Schreyer, bekannt u. a. als Sprecher des Hahnenkammrennens). Für die vorangegangenen beiden Auflagen hat sich bekanntlich die Firma Wintertechnik dankenswerter Weise als „Brückenbauer“ betätigt. Dr. Petra Stolba, GF Bundessparte Tourismus der WKÖ hielt das Eröffnungsplädoyer vor den 21 teilnehmenden Skigebieten – darunter leider kaum Vertreter Westösterreichs (außer BB Brandnertal), dafür aber zwei aus Bayern. Auf die anerkennenden Worte folgte eine Diskussion, die sich (natürlich) sofort um den Beschneiungs- Euro drehte. Warum lässt man die Bergbahnen mit diesen Kosten allein? Stolbas Position war (wiederum natürlich) als Vertreterin der zahlenmäßig überlegenen Gastronomie und Hotellerie ablehnend. „Jeder soll für sich selbst wirtschaften“, sagte sie, „außerdem ist die wirtschaftliche Entwicklung derzeit nicht gerade rosig. Der globale Wettbewerb wird noch steigen.“ Die Reaktion aus dem Publikum: „Die derzeitigen Liftkarten-Preise entsprechen aber nicht der Kostenwahrheit, denn inklusive Beschneiung etc. müsste ein Ticket eigentlich über 60 € kosten!“ Darauf meinte Stolba, dass aber Skifahren jetzt schon den meisten der Gäste zu teuer und Tourismus ein emotionales Geschäft sei, das ein Sich-schlecht-Darstellen in der Öffentlichkeit nicht vertrage.

„Recht und Sicherheit“ lautete der diesmalige Schwerpunkt. Im Bild die Rechtsanwälte Dr. G. Fischer und Mag. M. Aurednik in Doppelkonferenz.

Schneien auch vor November erlaubenEin weiterer Punkt war der Saisonbeginn. Das Klima lässt erst immer später im Dezember einen Start zu. Fragt sich, ob man die offizielle Wintersaison nach hinten verlegen soll – von der Bewerbung, den Openings, der Tourismusstatistik etc.Einspruch aus dem Publikum: „Wir können aber die Saison nicht nach hinten im Frühjahr verlängern, da ab Ostern das Feuer bei den Gästen draußen ist! Somit würde man die Saison verkürzen, was nachteilig für den Geschäftserfolg wäre. Man sollte hingegen die Bestimmung, dass per Landesgesetz (differierend in den einzelnen Bundesländern) ein Schneibeginn erst ab November erlaubt ist, ändern.“ Damit hatte Frau Dr. Stolba ein Einsehen und versprach, mit den zuständigen Behörden darüber zu diskutieren.
Soziale VerbesserungenLast but not least ging es in der Diskussion auch um die soziale Seite der Beschneiung. Die Berufsgruppe der Schneier sind nämlich klassische Saisonarbeiter mit 100 Tagen Beschäftigung und viel Stoßzeiten. Hier muss unbedingt eine gesetzliche Regelung her, damit dieser Job an Attraktivität gewinnt. Außerdem ist der Schneier als Hilfsarbeiter eingestuft, was beim Kollektivvertrag nicht gerade attraktiv ist. Am Ende der Saison wechseln viele wieder zum Liftpersonal, bleiben dann aber als Hilfsarbeiter eingestuft. Das gibt es im Gastgewerbe z. B. nicht! Das zu ändern ist ein Anliegen an die Kammer. Obmann Rudolf Schreyer ergänzte: „Schneier sind ja eine sehr wichtige Gruppe, die mit großem materiellen Wert umgeht (Millioneninvestitionen) und auf den Lift-Betrieb oder Nicht-Betrieb entscheidenden Einfluß hat! Bisher war dies eine anonyme Gruppe, das soll sich nun ändern. Sie braucht mehr Selbstvertrauen.“
Auf atypische Gefahren achtenDen ersten Block zum Schwerpunktthema „Recht und Sicherheit“ präsentierten die Rechtsanwälte Dr. Gottfried Forsthuber und Mag. Michael Aurednik in kongenialer Doppelkonferenz. Mit etlichen Beispielen aus der Praxis machten sie den Schneiern deutlich, dass man überaus vorsichtig sein muss, um nicht sofort ein Teilverschulden zugesprochen zu bekommen. Dagegen kann man sich nur mit erhöhten Versicherungsmaßnahmen schützen.Interessant war auch der Hinweis, dass die Pistensicherungspflicht nicht mit dem Pistenschluss endet. Der Betreiber ist nur in Bezug auf typische Gefahren gegenüber dem Skifahrer geschützt, nicht aber bezüglich atypischer (wie Schneeschläuche auf der Piste bzw. bis 2 m außerhalb der Piste). Auch Freiräume wie Tourenskiabfahrten sind gefährlich. Bei regelmäßiger Nutzung sind auch diese zu sichern! Natürlich bleibt dem Skifahrer auch Eigenverantwortlichkeit, besonders spät abends. Er muss mit – vorschriftsmäßig gesicherten – Pistenfahrzeugen etc. rechnen. Mit atypischen Gefahren aber trotzdem nicht. Bezüglich Rodelbahnen gilt – im Gegensatz zu Skipisten – das sie nicht vereist sein dürfen. Die Ränder müssen abgesichert sein, Tafeln, die vor Straßen warnen, müssen aufgestellt sein und gewartet werden (nicht am Boden liegen etc.). Nur weil etwas also eine Rodelbahn ist, ist sie nicht weniger wert als eine Skipiste! Fazit: Augen offen halten, atypische Gefahren vermeiden oder darauf hinweisen, alles absichern.
ThemenlisteWeitere interessante Themen der diesjährigen Schneiakademie waren:
Arbeitssicherheit bei Beschneiungsanlagen (DI Arno Schweiger, Ingenieurbüro/Alois Schmidhuber, Fa. Gifas).
Risiko versus Krise – Vorstellung des Risikohandbuchs (Mag. Stefan Ortner, AlpS).
Präparierung von Rennpisten (Dr. Gabriela Salfinger/Gerema).
Verkehrssicherungspflicht auf Skipisten (Franziska Thurner, Sitour).
Kosten der künstlichen Beschneiung (Thomas Löhnert, Fa. Löhnert).
Lebenszeitverlängerung von Schneeerzeugern durch Service und/oder Umbauten (Peter Hirvell, Fa. Lenko).mak