Seit dem Gesetzesdekret 40/2021, das am 1. Jänner 2022 in Kraft trat, war das Tragen eines Skihelms in Italien für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre verpflichtend. Ab 1. November 2025 gilt diese Vorschrift für Skifahrer, Snowboarder, Freestyler, Telemarker und Rodler aller Altersgruppen. Festgelegt ist diese Regelung in einem Änderungsantrag zum Sportgesetz (Gesetzesdekret 96/2025), das verschiedene Maßnahmen für mehrere Sportarten beinhaltet. Der Zeitpunkt ist kein Zufall: Mit Blick auf die Olympischen Winterspiele 2026 in Mailand-Cortina will Italien ein Zeichen für mehr Sicherheit auf der Piste setzen.

In der kommenden Wintersaison 2025/2026 müssen also Wintersportler aller Altersgruppen und nicht mehr nur wie zuvor Minderjährige in den italienischen Skigebieten einen Skihelm tragen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann zu Sanktionen führen. Wer ohne Skihelm auf der Piste unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld zwischen 100 und 150 € rechnen. Wiederholungstäter kann der Skipass für ein bis drei Tage entzogen werden.

In Österreich gilt derzeit in sieben von neun Bundesländern die Skihelmpflicht für Minderjährige bis 15 Jahren, in Deutschland und in der Schweiz ist das Tragen des Skihelms nicht verpflichtend vorgeschrieben. Das adaptierte Sportgesetz in Italien enthält außerdem weitere Bestimmungen, die die Sicherheit auf den Pisten erhöhen sollen.

Mehr Sicherheit auf Skipisten
  • Obligatorische Haftpflichtversicherung: Seit 2021 ist es Pflicht, eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen. Skigebiete müssen diese Versicherung beim Kauf eines Skipasses anbieten. Fehlt die Versicherung, drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 € sowie die Beschlagnahmung des Skipasses.
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen: Skifahrer und Snowboarder müssen ihre Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse, die Wetterbedingungen, die Menschenmengen und ihr eigenes Können anpassen. Lokale Hinweisschilder weisen auf die Tempolimits hin.
  • Technische Mindeststandards für Pisten: Die Verordnung legt auch technische Anforderungen für die Pisten selbst fest, darunter Mindestbreiten (in der Regel nicht weniger als 15 Meter, außer bei Verbindungspisten) und eine klare Beschilderung.
  • Alkohol- und Drogentests: Seit dem 1. Januar 2022 werden auf den Pisten stichprobenartig Alkohol- und Drogentests durchgeführt. Positive Tests führen zu hohen Geldstrafen und weiteren Sanktionen. Ab der Wintersaison 2025/2026 sind verstärkte Kontrollen vorgesehen.